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Nicht zuletzt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) garantiert das „Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung“ (Art. 24 (1) UN-BRK) und einen „Zugang zu einem integrativen, hochwertigen […] Unterricht“ (Art. 24 (2b) UN-BRK) und schließt selbstverständlich Menschen mit komplexen Behinderungen mit ein. Die Zielperspektive ist dabei ein „integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ (Art. 24 (1) UN-BRK), in dem in ‚einer Schule für alle‘ auch Schüler:innen mit komplexer Behinderung gemeinsam mit allen anderen Schüler:innen leben und lernen können. Für die deutsche Bildungslandschaft formulierte die Kultusministerkonferenz dies bereits 1994 mit den Worten: "Die Bildung behinderter junger Menschen ist verstärkt als gemeinsame Aufgabe für grundsätzlich alle Schulen anzustreben" (KMK 1994, 3) und bekräftigte dies 2011 und 2021. Auf dem Weg dorthin bedarf es einer kontinuierlichen Sicherstellung dieses Anspruchs auf Bildung in einem gemeinsamen Unterricht in heterogenen Gruppen an allen aktuell existierenden Bildungsorten – seien es Förderschulen oder bereits Schulen des Gemeinsamen Lernens.
Die Verwirklichung einer inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen – insbesondere und vor allem unter Berücksichtigung von Schüler:innen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf – stößt dabei heute auf vielfältige Barrieren und Herausforderungen (vgl. Bernasconi et al. 2022; Scholz et al. 2016; Lelgemann et al. 2012; Dworschak et al. 2012; Haupt/Wieczorek 2013) und ist unter Einbezug von Schüler:innen mit komplexer Behinderung aktuell nur in Einzelfällen verwirklicht. Dies verwundert nicht, sehen sich doch auch Förderschulen herausgefordert, den Bildungsanspruch, zu verwirklichen und Schüler:innen mit komplexer Behinderung an einen gemeinsamen Unterricht in heterogenen Gruppen teilhaben zu lassen. Es gibt im gesamten Bundesgebiet sowohl Regel- wie auch Förderschulen, an denen Schüler:innen mit komplexen Behinderungen in heterogenen Gruppen mit Schüler:innen ohne sonderpädagogischem Förderbedarf oder aus anderen Förderschwerpunkten (u.a. Lernen, sozial-emotionale Entwicklung) unterrichtet werden. Dabei ist über das Umfeld der jeweiligen Schule hinaus meist nur sehr wenig darüber bekannt, wie viele Kinder und Jugendliche mit komplexer Behinderung dort in heterogenen Gruppen lernen und welche spezifischen Erfahrungen an den einzelnen Schulen gemacht werden. Ein sich gegenseitig befruchtender Austausch zwischen den Schulen kann so kaum stattfinden. Dies gilt auch für den wichtigen Dialog zwischen Theorie und Praxis bzw. zwischen Universität und Schule.
Das ‚Netzwerk Heterogene Lerngruppen und komplexe Behinderung (HeLkB)“, das universitätsübergreifend von den Standorten Erfurt (Prof. em. Dr. Harald Goll; Katja Bieritz), Köln (Prof. Dr. Tobias Bernasconi, Dr. Simon Baumann) sowie Landau (Prof. Dr. Michael Wagner, Stefanie Hurth) begleitet wird, möchte – anknüpfend an die Arbeit des Vorgänger-Netzwerks „Schulische Integration und schwere Behinderung (SISB)“ (Goll 2016) - Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal, die mit Schüler:innen mit komplexer Behinderung arbeiten, vernetzen. Ziel des Netzwerks ist die Sicherung des Bildungsanspruchs von Schüler:innen mit komplexer Behinderung in heterogenen Lerngruppen an allen Bildungsorten, eine Sicherung und Verbreitung von Wissen und Kompetenzen rund um diese Aufgabe und letztlich einen Transfer in das allgemeine, inklusive Schulsystem zur Verwirklichung des menschenrechtlichen Anspruchs auf inklusive Bildung für alle Menschen.